Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Gießen (Hessen) 
Jüdische Friedhöfe

Übersicht:

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde 
Zur Geschichte der Friedhöfe  
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Friedhöfe   
Fotos   
Erinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte    
Links und Literatur   

      

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde           
     
Siehe Seite zur Synagoge in Gießen (interner Link)  
   
   
Zur Geschichte der Friedhöfe   
  
Aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit ist kein jüdischer Friedhof in Gießen bekannt.   
       
Die Toten der jüdischen Gemeinde wurden bis 1836 in Großenlinden beigesetzt. Seitdem bestand ein eigener Friedhof in Gießen (alter jüdischer Friedhof als Teil des alten städtischen Friedhof), auf dem nach einem Gräberverzeichnis insgesamt 373 Beisetzungen vorgenommen wurde. Die Friedhofsfläche umfasst 20,50 ar. Bis 1876 war der jüdische Friedhofsteil durch eine Mauer vom christlichen Teil abgetrennt. Im Sommer dieses Jahres wurde die Mauer nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeindevorstandes der israelitischen Gemeinde abgebrochen. Der Rabbiner und einige orthodox geprägte Gemeindeglieder protestierten vergeblich dagegen (siehe Berichte unten).        
  
Seit 1908 besteht innerhalb des neuen städtischen Friedhofes ein neuer jüdischer Friedhof. Nach einem Vertrag mit der Stadt von 1912 wurde für die orthodoxe Israelitische Religionsgesellschaft nochmals ein Teil abgetrennt. Auf dem Friedhof befindet sich eine Friedhofshalle, die sowohl bei liberalen wie auch bei orthodoxen Beerdigungen benutzt wurde. Das Dach konnte teilweise geöffnet werden, sodass auch die orthodoxen Kohanim an der Trauerfeier teilnehmen konnten. Der Friedhof in bis heute in Benutzung. Die Friedhofsfläche umfasst 44,20 ar. 
  
Aus Anlass des 40. Jahrestages der Deportationen von 150 jüdischen Einwohnern aus Gießen und Wieseck in die Vernichtungslager des Ostens wurde 1982 eine Gedenksäule auf dem Friedhof errichtet.     
    
Eine schwere Friedhofschändung wurde auf dem Friedhof 1981 verübt. Dabei wurden 102 Gräber verwüstet, Hakenkreuze, antisemitische Parolen, SS-Runen und Galgen geschmiert.   
     
     
     
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Friedhöfe          
  
Kritik am Gemeindevorstand wegen Entfernung der Trennungsmauer zwischen jüdischem und christlichem Friedhof (1876)  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. August 1876: "Gießen. In Gießen hat der Vorstand der israelitischen Gemeinde aus eigener Machtvollkommenheit das jüdische Begräbnis mit dem christlichen vereinbart, indem er, auch ohne nur die Mitglieder der Gemeinde zu fragen, die Trennungs-Mauer entfernen ließ. Die sehr wenigen gesetzestreuen Mitglieder daselbst lassen sich das gefallen, ohne Opposition zu erheben oder den Vorstand anzuklagen, welcher zu diesem Schritte gar nicht kompetent ist.  B. Hecht."    
  
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. August 1876: "Gießen, im August (1876). Zu dem Berichte aus Gießen in Nr. 31 dieses Blattes, betreffend: die Niederwerfung der Mauer, die den israelitischen Friedhof vom christlichen trennte, wollen Sie gefälligst die Bemerkung nachtragen, dass der Gemeinde-Vorstand den betreffenden Beschluss ohne Vorwissen des Herrn Rabbinen Dr. Levi gefasst und zur Ausführung gebracht hat. Vergebens bemühte sich dieser, ihn rückgängig zu machen; der Vorstand beharrte auf demselben und ehe man sich's versah, lag die Mauer nieder.
Übrigens bleibt auch nach dieser Niederlegung unser Friedhof immerhin ein für sich bestehendes, vom christlichen Friedhofe durch Wege getrenntes Ganzes, das der Verwaltung und Aufsicht unseres Gemeinde-Vorstandes untersteht."    

    
Die Beisetzung von Frau Heichelheim im falschen Grab führt zu einem Problem - Kritik von orthodoxer Seite (1885)  
Anmerkung: die Problematik ergab sich daraus, dass eine Umbettung von bereits beigesetzten Verstorbenen nach jüdischer Tradition nicht sein darf, da dadurch die Totenruhe erheblich gestört wird. 

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. August 1885: "Gießen, 3. August (1885). Vor ungefähr drei Monaten starb dahier die Frau des Herrn H. Schulhof und wurde neben dieser vor etwa einem Monat Herr Moritz Heichelheim und neben diesen am verflossenen Sonntag die Tochter des Fabrikanten Herrn Homberger zur Ruhe bestattet. Dabei stellte sich heraus, dass letztere nicht auf dem richtigen Platz beerdigt worden war, indem Frau Heichelheim den Platz neben ihrem Manne nach dessen Tode beim Vorstande erkauft hatte. Ob auf Seiten des Vorstandes oder des Totengräbers ein Fehler geschehen ist, kann ich nicht angehen, nur das ist bekannt, dass Frau Heichelheim den gekauften Platz reklamiert hat. 
Herr Schulhof, der öfters das Grab seiner Frau besucht, bemerkte bei seinem jüngsten Besuch am verflossenen Dienstag zu seiner Verwunderung ein offenes Grab; auf seine Frage an den Totengräber, für wen dasselbe bestimmt sei, erhielt er die Antwort, dass in der Klinik jemand gestorben, der am Mittag beerdigt werden solle.   
Herr Schulhof, ein religiöser Mann, sah sich veranlasst, hierüber Erkundigungen einzuziehen und erfuhr zu seinem Erstaunen, dass die Aussage des Totengräbers auf Unwahrheit beruhe. Auf Vorhalt des Herrn Schulhof gestand endlich der Totengräber, dass das Grab vom Vorstande bestellt sei und ihm der Auftrag geworden, nicht zu sagen für wen und bei Anfrage sich obiger Ausrede zu bedienen.   
Dies die Handlungsweise unseres löblichen Vorstandes! Unser Rabbiner, Herr Dr. Levi setzte dieser aber noch die Krone auf.    
Des Mittags kam Herr Dr. Levy zu Herrn Schulhof und bat denselben, die Erlaubnis zu erteilen, dass Frau Heichelheim zu Gefallen die Leiche seiner Frau ausgegraben und in das neue Grab gelegt werde. Die Entrüstung, die dieses Verlangen bei Herrn Schulhof hervorgerufen und die Aufregung, welche innerhalb der Gemeinde entstand, mag Herr Dr. Levi belehrt haben, dass er zu weit gegangen, und von Reue oder besserer Einsicht geleitet, ließ er Herrn Schulhof um Verzeihung bitten.   
Ob Herr Dr. Levi aus eigener Initiative oder im Auftrage des Vorstandes gehandelt hat, weiß ich nicht. 
Das Grab ist wieder bedeckt, und die Toten mögen ruhen in Frieden!"    

   
Die "Weihe" der neuen Friedhofskapelle wird vom Oberbürgermeister abgelehnt sowie andere Fragen zur Anlage des neuen Friedhofes (1902)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16, Juli 1903: "Gießen, 14. Juli (1902). Oberbürgermeister Mecum erlässt in den Gießener Zeitungen folgende Erklärung: 'Der neue Friedhof und seine Weihe'. In den ersten Tagen dieser Woche wurde mir von verschiedenen Seiten mitgeteilt, Herr Pfarrer Naumann habe vergangenen Sonntag in der Predigt erklärt, er beabsichtige, die Friedhofskapelle auf dem Rodtberg kirchlich zu weihen und den Kirchenvorstand hierzu einzuladen. Mit Rücksicht darauf, dass die Friedhofskapelle konfessionslos ist, habe ich Herrn Pfarrer Naumann mit Schreiben vom 8. Juli darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine derartige Weihe nicht zulassen könne.  
Es heißt dann weiter: Der Friedhof ist nicht interkonfessionell oder allgemein konfessionell, sondern nach allen bisherigen Beschlüssen der Stadtverordneten-Versammlung, die allein hierüber zu bestimmen hat, ist er konfessionslos. Ferner ist es unrichtig, dass die Friedhofskapelle das Kreuzeszeichen erhalten hat, weil die Juden einen besonderen Platz wünschten, sondern umgekehrt, nachdem in Folge eines Versehens die Friedhofskapelle mit dem Kreuzzeichen versehen war, wurde für die Juden ein besonderer Platz bestimmt. Es besteht jedoch kein Zwang, dass die Juden nun auf diesem besonderen Gebiet beerdigt werden müssen, sondern auch der Jude wird auf dem, den Juden nicht besonders vorbehaltenen Teil des Friedhofs beerdigt, wenn die Hinterbliebenen dies wünschen und bei einem Reihengrabe darauf verzichten, dass das Grab von vornherein auf 90 Jahre unberührt bleibt. Es ist ferner nicht richtig, dass die Juden nach ihren Grundsätzen ihre Toten nicht mitten unter die Christlichen in denselben Reihen begraben wollen, vielmehr ist mir von zuständiger Seite (doch jedenfalls von nicht-orthodoxer Seite, Redaktion) wiederholt versichert worden, dass dem kein Hindernis entgegensteht. Weiterhin ist für die Evangelischen nicht ein besonderes Gebiet des Totenackers bestimmt, sondern Evangelische, Katholische, Juden, Andersgläubige und Ungläubige werden der Reihenfolge nach durcheinander beerdigt".       
 
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. August 1903: "Gießen, 3. August (1903). Wir erhalten folgende Zuschrift: 'Zu dem Berichte Ihres geschätzten Blattes aus Gießen, enthaltend die Erklärung des hiesigen Oberbürgermeisters, Herr Mecum, in den Gießener Zeitungen: 'Der neue Friedhof und seine Weihe', muss ich berichtigend bemerken: Bei allen Verhandlungen mit der Stadtvertretung seitens des Vorstandes und des Rabbiners der Religionsgemeinde ist die Bedingung gestellt worden, dass für jüdische Gräber gesonderte Felder bestimmt werden. In diesem Punkte hat niemals eine Verschiedenheit zwischen den beiden Religionsgemeinschaften und Rabbinern bestanden, zumal uns dieses Recht von Anfang an eingeräumt worden ist, bevor noch 'in Folge eines Versehens die Friedhofskapelle mit dem Kreuzeszeichen versehen' worden war.   
Von zuständiger Seite ist also die von Herrn Oberbürgermeister Mecum angeführte Versicherung niemals abgegeben worden, vielmehr handelt es sich nur um eine persönliche Meinung eines der jüdischen Stadtverordneten, die dieser, wie ich bestimmt weiß, auch nur hypothetisch geäußert hat: wenn nämlich die jüdischen Gräber nicht der Wiederbelegung entzogen werden müssten, dann bestünde kein Hindernis, jüdische Leichen mitten unter die christlichen zu bestatten. Übrigens hat dieser Herr sich auch belehren lassen, dass seine Meinung irrig gewesen sei. Betreffs der Friedhofshalle bestand allerdings die Absicht, sie vollständig konfessionslos zu gestalten, in diesem Falle läge für mich kein Grund vor, auf die Benutzung zu verzichten, - wenn ich nicht Kohen wäre. Mit dem früheren Oberbürgermeister, jetzigem hessischem Finanzminister, Herrn Dr. Gnauth, habe ich sogar darüber verhandelt, welche Einrichtung mir die Mitbenutzung ermöglicht hätte, und hätte die Ausführung bei der Größe des Gebäudes nicht allzu viele Schwierigkeiten verursacht, dann wäre sicherlich auch diesem Umstande Rechnung getragen worden. Gegenwärtig liegen die Pläne für den Bau einer entsprechenden Halle für die Israeliten - sowohl für die Religionsgemeinde, als auch für die Religionsgesellschaft - auf Kosten der Stadt vor, bei denen ein so großer, besonderer Anbau vorgesehen ist, dass darin nicht nur die Kanzel, sondern auch die Kohanim unter den Gemeindemitgliedern Platz finden können. 
Bedauerlicherweise haben sich bei unserer Friedhofsangelegenheit Einflüsse geltend gemacht von verschiedener Seite, die mit viel weniger Recht noch als die von Herrn Oberbürgermeister Gnauth angeführte, als zuständig bezeichnet werden dürften. Dadurch sind für die wirklich zuständige Seite die Verhandlungen unnötigerweise erschwert und ist manches Saatkorn der Zwietracht ausgestreut worden, das glücklicherweise hier - trotz der Spaltung der Gemeinde - keinen günstigen Nährboden gefunden hat. 
Hochachtungsvoll Dr. Sander, Großherzoglicher Provinzialrabbiner."     

 
Einweihung und erste Beisetzung auf dem Israelitischen Friedhof (1908)   

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 21. Februar 1908: "Gießen. Auf dem neuen Friedhofe für alle Bekenntnisse wurde unter Gegenwart des Oberbürgermeisters und der Vorstandsmitglieder der israelitischen Gemeinde letzten Montag die erste jüdische Leiche gebettet. Die israelitische Gemeinde hat ein von einem Weg umgrenztes Terrain und eine besondere Leichenhalle; auch beansprucht von ihr die Stadt das Recht der Wiederbelegung der Grabstätten erst nach 90 Jahren (bei den Andersgläubigen nach 30 Jahren). Ein besonderes Eingangstor für den israelitischen Teil des Friedhof und die Übergabe des Eigentumsrechts an die israelitische Gemeinde hatte die Stadt abgelehnt."  

     
Beitrag über "Das Begräbniswesen der Israeliten Gießens" (1908)        
Anmerkung: der von Josef Marx erstellte Beitrag erschien im "Gießener Anzeiger" vom 20. Februar 1908; zugesandt von Dagmar Klein, Gießen)   

Giessen Marx 1908.jpg (419584 Byte)"Das Begräbniswesen der Israeliten Gießens
Der alte israelitische Friedhof auf dem Nahrungsberg, welcher bis auf einige Erbbegräbnisse nun vollständig belegt ist, wurde am Freitag, den 4. November 1836 mit der Beerdigung eines 83-jährigen, in der Klinik verstorbenen Mannes seiner Bestimmung übergeben. 
Schon im Jahre 1834 hatte die israelitische Gemeinde die Anlage eines eigenen Friedhofes in Gießen ernstlich ins Auge gefasst. Der Stadtvorstand, an den man sich dieserhalb wandte, forderte 3 1/2 fl. für die Rute, einen für damalige Zeiten enorm hohen Preis, und wollte auch selbst den Platz bestimmen. Taxatoren schätzten schließlich das Gelände auf dem jetzigen alten Friedhofe zu 1 fl. 5 kr. pro Klafter ab. Die Gesamtkosten zur Anlage des Friedhofes betrugen 1600 fl.  
Bis zum Jahre 1836 beerdigten die Israeliten Gießens und folgender umliegenden Ortschaften ihre Toten auf einem großen Begräbnisplatz zu Großen-Linden: 1. Wieseck; 2. Heuchelheim; 3. Großen-Linden; 4. Langgöns; 5. Kirchgöns und Pohlgöns; 6. Leihgestern; 7. Steinberg; 8. Watzenborn; 9. Garbenteich; 10. Steinbach. Sämtliche Gemeinden hatten sich dahin geeinigt, die Oberaufsicht über den Friedhof zu Großen-Linden dem Vorsteher von Kirchgöns zu übertragen. Dieser hatte als Unteraufseher den Flurschützen zu Großen-Linden, der laut landrätlicher Verfügung hierfür eine jährliche Gebühr erhielt. Bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts scheint sich auf dem Gebiete des Begräbniswesens alles glatt abgewickelt zu haben. Die Verstorbenen wurden nach damaliger Sitte, möglichst noch am Todestage, spätestens jedoch am folgenden Tage beerdigt. 
Unterm 8. April 1828 verfügte der Landrat, dass der jüdische Begräbnisplatz zu Großen-Linden mit einer Umzäunung versehen werden müsse, andernfalls die Umfassung behördlicherseits angeordnet werden und die entstandenen Kosten eingetrieben werden müssten. Dem Verlangen des Landrats wurde alsdann auch sofort entsprochen und dem Flurschützen Johann Müller für Beaufsichtigung des Judenbegräbnisplatzes 2 fl. pro Jahr bewilligt. Trotz dieser Aufsicht war bereits im Jahre 1833 keine Spur von der Hecke des Totenackers mehr vorhanden, die im Jahre 1828 neu angelegt worden war. An dem Tore waren die Kloben weggerissen. Die Umzäunung der Anliegenden war ganz unversehrt. Der ganze Friedhof glich einem Ackerfelde. Auf eine Beschwerde an den Kreisrat ersuchte dieser den Bürgermeister Lenn um eine strengere polizeiliche Aufsicht und bestimmte, dass in Zukunft die Flurschützen erst dann ihre Vergütung erhalten sollten, wenn sie ein Zeugnis des ersten Vorstehers beibringen könnten. Diese und andere Missstände, welche sich zu dieser Zeit mehr als je bemerkbar machen, veranlassten den Vorstand der Gießener israelitischen Religionsgemeinde, die Anlage eines neuen Friedhofes in unserer Stadt ins Auge zu fassen. Es ist unbegreiflich, dass man bei den Erörterungen hierüber den Friedhof zu Großen-Linden vollständig vergessen zu haben schien. Wäre es sonst möglich gewesen, dass man mit einem wahren Vandalismus die Grabdenkmäler beschädigte und zum Teil niederriss? Noch einmal, im Jahre 1838, erklärte der beauftragte Vorstand des Friedhofes zu Großen-Linden den Vorständen der israelitischen Religionsgemeinde Gießen, dass er die zur Sicherheit der Gräber erforderliche Umzäunung nicht allein anfertigen lassen könne, da es mit einem kleinen Aufwand nicht getan sei. Der Vorstand bat alsdann um einen speziellen Kostenüberschlag. Im Übrigen blieb alles, wie es nun schon fünf Jahre bestand. Dabei kamen die Gießener Gemeindemitglieder, deren Angehörige dort begraben waren, zweifellos alljährlich zum Besuche der Grabstätten nach Großen-Linden und konnten aus eigener Kenntnis die immer fortschreitende Verwilderung des Friedhofes konstatieren. Allein keine Hand rührte sich. Man hatte ja jetzt in Gießen einen eigenen Friedhof und bekümmerte sich nicht mehr um den zu Großen-Linden, der mit der Zeit von den Bauern benützt wurde, als wäre er ihr volles Eigentum. Da niemand Klage erhob, nahmen sich einige kurzer Hand das Recht, ein Stück nach dem anderen mit einer Hecke zu versehen und als ihr Eigentum zu proklamieren. Auf dem Nachbargrundstücken des jetzigen jüdischen Friedhofes zu Großen-Linden, die zurzeit Eigentum verschiedener Ortseinwohner sind, befinden sich eine große Anzahl jüdischer Grabsteine, ein Beweis, dass auch diese Grundstücke ursprünglich zu dem gleichen Begräbnisplatz gehörten. Nach dem israelitischen Ritus ist die Veräußerung eines Friedhofes, sowie die Benutzung eines solchen zu landwirtschaftlichen Zwecken strengstens verboten und ein Verkauf auch nur einzelner Teile undenkbar. Die früheren Inhaber der betreffenden Friedhofsgrundstücke konnten also unmöglich einen Erwerbstitel darüber besitzen, vielmehr muss seinerzeit eine widerrechtliche Aneignung derselben stattgefunden haben. Eine Anzahl von Parzellen mit Grabsteinen soll seit über 60 Jahren im Besitze von Privaten sein; auf den übrigen Grundstücken hat man anscheinend die Denkmäler entfernt. 
Da das Grundbuch im Jahre 1856 legalisiert wurde, konnte eine Änderung im Verwaltungswege nicht herbeigeführt werden. Auch Bemühungen, auf gütlichem Wege etwas zu erreichen, waren bisher vergeblich. Das Gesetz über den Denkmalschutz verhindert wenigstens die Entfernung der noch erhaltenen Denkmäler. Allein die betreffenden Grundstücke sind und bleiben Eigentum der jetzigen Inhaber, falls nicht die Gießener israelitische Gemeinde unter schweren finanziellen Opfern dieselben ankaufen sollte, wozu wohl wenig Aussicht vorhanden ist.   
Die vorgestern ihrer Bestimmung übergebene israelitische Abteilung des neuen Friedhofs am Rodtberg liegt im nordöstlichen Teile des bis jetzt eröffneten Geländes. Es sind hier 1049 Grabstätten vorgesehen, und zwar 78 Erbbegräbnisse an der Mauer, 16 Einfassungsgräber daselbst, 60 Gräber für Erbbegräbnisse, 585 Reihengräber für Erwachsene, 39 Gräber für Kinder von 3-10 Jahren, 271 Gräber für Kinder von 0-3 Jahren. 
Das für die Israeliten bestimmte Friedhofsgebäude wurde im September 1907 fertiggestellt. 
Der Neubau ist in spätromanischen Formen nach dem Entwurf und unter Leitung des Stadtbaumeisters Gerbel ausgeführt. Für das am südlichen Giebel vorgebaute Portal, für Tür- und Fensterumrahmungen, Gesimse und Giebelabdeckungen ist roter Mainsandstein verwendet, für die Trittstufen Odenwälder Granit; die äußeren Mauerflächen sind in Basaltlava hergestellt. 
Die hebräische Inschrift über dem Hauptportal ist dem Buche Hiob, Kap. 1,21 entnommen und lautet in deutscher Übersetzung: 'Der Ewige hat's gegeben, der Ewige hat's genommen, der Name des Ewigen sei gepriesen!'  
Der südliche Teil des Baues, der die Trauerversammlungshalle mit einer Bodenfläche von 70 Quadratmeter enthält, ist durch eine überwölbte Vorhalle mit dem nördlichen Anbau verbunden. In diesen befinden sich drei Leichenzell3en, an welche sich zwei Räume für die Leichenwache und die übrigen erforderlichen Nebenräume anschließen.  Die Baukosten betragen 35.000 Mark für den Bau und die innere Einrichtung, und 2500 Mark für die Anpflanzung der Umgebung, die Anlage eines Brunnens und die Herrichtung der Wege. 
Plan und Ausführlich des Gebäudes zeugen von feinem Geschmack und rechtem Verständnis für die Forderungen, die an diesen ernsten Ort gestellt werden. Mit dem Danke, welchen die Israeliten Gießens der Stadtvertretung zollen für die bereitwillige Erfüllung aller Wünsche, soweit sie religiösen Bedürfnissen entsprangen, verbindet sich der Dank gegen Herrn Stadtbaumeister Gerbel, der mit einem reichen Maße von Liebe sich seiner Aufgabe entledigte.  Josef Marx."        

      
Die Israelitische Religionsgesellschaft möchte einen eigenen Gemeindefriedhof (1908)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Mai 1908: "Gießen, 12. Mai (1908). Die hiesige israelitische Religionsgesellschaft hat in der letzten Generalversammlung einstimmig beschlossen, einen neuen eigenen Gemeindefriedhof zu erwarben. Bekanntlich hat die neologe Gießener Gemeinde vor kurzem mit der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, wonach die jüdischen Toten auf einem besonderen Teile des kommunalen Begräbnisplatzes bestattet und dort ganz nach Ermessen der Stadt ganze dreißig, beziehungsweise neunzig Jahre in Ruhe gelassen werden. Der 'Israelit' hat dieses empörende Attentat auf die Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes in Nr. 10 gebührend gekennzeichnet. Umso erhebender und erfreulicher ist es nun, dass die kleine Gießener Religionsgesellschaft, die sich auf Grund staatlicher Anerkennung einer guten intensiven und extensiven Entwicklung erfreut, nunmehr in einmütiger Begeisterung einen Beschluss gefasst hat, der, ganz abgesehen von seiner sachlichen Notwendigkeit, einen nachdrücklichen Protest gegen das Verhalten der neologen Gemeinde und eine wirksame Wahrung jüdischer Religionsgrundsätze im Lichte der Öffentlichkeit darstellt. Wie schmerzlich im Lager unserer neologen Fanatiker diese Tatsache empfunden wird, zeigt die nachfolgende Notiz der in Frankfurt Main erschienenden 'Kleinen Presse':  
Gießen, 11. Mai. Die Einheit in der Beerdigung aller Einwohner, gleichviel welcher Konfession, die nach vielen Verhandlungen hier endlich hergestellt ist, scheint nun nachträglich in die Brüche gehen zu sollen. Die Israelitische Religionsgesellschaft, der die Minderheit unserer jüdischen Mitbürger angehört, hat beschlossen, sich einen eigenen konfessionellen Friedhof anzuschaffen. Allerdings sind die Mittel dazu noch nicht vorhanden, doch hat man eine Kommission gewählt, die de Gelder beschafften soll. Man hofft hier, dass dieser Plan an den Einspruch des hessischen Ministeriums, dem die Genehmigung der Friedhöfe zusteht, scheitert, umso mehr, als ein Bedürfnis für einen besonderen israelitischen Friedhof nicht vorhanden ist, nachdem die Stadt eben erst auch nach dieser Richtung mit großen Opfern Sorge getragen hat.   
Angesichts des weitgehenden Verständnisses, das die Hessische Regierung bisher den Interessen der Gewissensfreiheit im Kreise der Judenheit entgegengebracht hat, zweifeln wir nicht daran, dass die edlen Wünsche des Verfassers die Bemühungen der Gießener Religionsgesellschaft vollen Erfolg haben werden."      

  
Die Israelitische Religionsgemeinde bittet um Mitbenutzung der Israelitischen Leichenhalle und um Anlegung eines Weges von der Leichenhalle zu ihrem Friedhof (1910) 

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Oktober 1910: "Gießen, 14. Oktober (1910). In einer der letzten Sitzungen der Stadtverordneten lag zum zweitenmal der Antrag der orthodoxen Religionsgemeinde zur Beschlussfassung vor, die Stadt möge den Mitgliedern der Religionsgemeinde die Mitbenutzung der auf dem Kommunalfriedhof am Rodberge errichteten Israelitischen Leichenhalle gestatten, ferner möge die Stadt einen Hohlweg überbrücken zur Herstellung eines Weges von der Leichenhalle nach einem von der Antragstellerin erworbenen Gelände, das als Sonderfriedhof für die Gesellschaft benützt werden soll. Die Juristische Kommission, an die der Antrag verwiesen worden war, beantragte dessen Ablehnung. Zur Begründung wurde ausgeführt: Die Israelitische Religionsgesellschaft, die sich 1898 von der großen Muttergemeinde abgezweigt hat, besitzt zwar die Rechte eine juristischen Person, ein weitergehender Antrag jedoch, die Verordnung vom Jahre 1841 betreffend die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden und die Verwaltung von Gemeindevermögen auf die Israelitische Religionsgesellschaft für anwendbar zu erklären, wurde vom Ministerium abgelehnt. Hiernach sei die Vereinigung keine anerkannte Religionsgemeinde, sondern einer Sekte gleich zu erachten. Wollte man durch Zustimmung zu dem Anfrage einen konfessionellen Sonderfriedhof schaffen helfen, so müsste man auch jeder anderen Sekte das gleiche gewähren. Da nun die Stadt für die Bürger aller Bekenntnisse eine gemeinsame Ruhestätte geschaffen hat, müsse man durch Ablehnung des Antrages die Anlage eines Sonderfriedhofes erschweren, und wenn tunlich unmöglich machen. Die Stadtverordnetenversammlung lehnte, dem Vorschlag der Kommission entsprechend, die Anträge einstimmig ab."   

  
Bemühungen der Israelitischen Religions-Gesellschaft um Anlage eines eigenen Friedhofes (1911)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. Januar 1911: "Die Israelitische Religions-Gesellschaft in Gießen, die sich bei der Stadt wegen Anlegung eines konfessionellen Sonderfriedhofs vergeblich bemüht hatte, versucht nun im Verwaltungsstreitverfahren dies zu erreichen und hat dieserhalb die Stadt beim Kreisausschuss verklagt. Der Oberbürgermeister bestritt in der mündlichen Verhandlung die Zuständigkeit des Kreisausschusses. Er, der Bürgermeister, habe als zuständiger Beamter die Anlage eines konfessionellen Sonderfriedhofs, weil ein Bedürfnis dafür nicht vorliege, versagt. Gegen die se Entscheidung sei nur die Beschwere an den Kreisrat und an den Minister zulässig. Der Kreisausschuss setzte die Verhandlung aus, um sich über den Einwand schlüssig zu machen."       

  
Friedhofsangelegenheit der Israelitischen Religionsgemeinschaft vor der Zweiten Kammer (1911)   

Giessen Israelit 16031911af.jpg (115667 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. März 1911: "Darmstadt, 10. März (1911). In der Nachmittagssitzung der Zweiten Kammer am 9. dieses Monats brachte Abgeordneter Schmitt (Zentrum) bei der Generaldebatte über den Etat des Ministeriums des Innern auch die Friedhofsangelegenheit der Israelitischen Religionsgesellschaft in Gießen zur Sprache. Nach dem Gesetz über das Beerdigungswesen, so führte der Redner aus, stehe den einzelnen Konfessionen das Recht zu, gesonderte Friedhöfe anzulegen. Der israelitischen Religionsgemeinschaft sei dies abgeschlagen worden, weil auch dem allgemeinen Friedhof genügend Raum vorhanden sei. Das Kreisamt Gießen habe sich dabei auf den Artikel 5 des Gesetzes gestützt. Dadurch werde aber das in Artikel 3 aufgestellt Prinzip eingeschränkt.  
Darauf erwiderte der Minister des Innern v. Hombergk, dass in dieser Angelegenheit die Entscheidung des Ministeriums angerufen worden sei, das demnächst darüber beschließen würde. 
Es ist also der Ausgang der Sache noch abzuwarten. Auf jeden Fall darf angenommen werden, dass das Ministerium, unbeeinflusst von den lokalen Gießener Strömungen, eine gerechte Entscheidung fällen wird."        

  
Einigung zwischen Stadt und israelitischer Gemeinde im Blick auf den "Friedhofsstreit" (1912)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. August 1912: "Zwischen der Stadtverwaltung in Gießen und der israelitischen Gemeinde ist in Sachen des Friedhofsstreites folgender Einigungsmodus zustande gekommen: Die Stadt bestimmt auf dem zur Beerdigung von Israeliten abgegrenzten Teile des Friedhofes ein besonderes Gräberfeld ausschließlich zur Einrichtung von Erbbegräbnisstätten, welche absolute Inexhumabilität genießen, nicht nur paarweise, sondern auch einzeln abzugeben sind und eine eigene Gebührenordnung erhalten."      

  
  
  
   
Lage der Friedhöfe 
  
Der alte Friedhof liegt an der Licher Strasse (am Rodberg bzw. Nahrungsberg); der neue Friedhof innerhalb des städtischen Friedhofes am Ende der Marburger Straße.   

Lage der jüdischen Friedhöfe in Gießen auf dem dortigen Stadtplan: links anklicken und beim 
alten Friedhof im Straßenverzeichnis "Licher Straße" eingeben bzw. beim neuen Friedhof
unter "Behörden und öffentliche Einrichtungen" weiterklicken zu "Friedhofshalle, jüd. (Neuer Friedhof)"

  
  
Fotos  

Fotos des alten Friedhofes 
werden noch erstellt - über Zusendungen freut sich der Webmaster der "Alemannia Judaica"; Adresse siehe Eingangsseite  

 
     
     
     

Fotos des neuen Friedhofes 
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: 27.3.2008)  

 
Giessen Friedhof 121.jpg (79696 Byte) Giessen Friedhof 131.jpg (107060 Byte) Giessen Friedhof 132.jpg (103823 Byte)
Die Friedhofshalle Blicke vom Friedhof zur Friedhofshalle
   
Giessen Friedhof 117.jpg (99247 Byte) Giessen Friedhof 119.jpg (93183 Byte) Giessen Friedhof 113.jpg (100321 Byte)
Breite Wege durchziehen die großzügige Anlage des jüdischen Friedhofsteiles
 
Giessen Friedhof 145.jpg (91359 Byte) Giessen Friedhof 114.jpg (93713 Byte) Giessen Friedhof 136.jpg (96701 Byte)
Grabstein mit 
figürlichen Darstellungen
Grabstein für Jeanette Pfeffer geb. Hirsch
 (1859-1925) mit Gedenkinschrift für
 Ignatz Pfeffer (1857 - umgekommen 1942)
Grabstein rechts für Sussmann Hirsch
 Sondheim
(1853-1915) und Therese
 Sondheim geb. Stern
(1860-1930)
   
     
Giessen Friedhof 115.jpg (93196 Byte) Giessen Friedhof 138.jpg (95203 Byte) Giessen Friedhof 139.jpg (98635 Byte)
Grabstein für den (liberalen)
 Provinzial-Rabbiner 
Dr. David Sander
(1867-1939)
Grabstein für den (orthodoxen) Provinzial-Rabbiner Dr. Leo Hirschfeld 
  
   
Giessen Friedhof 116.jpg (95920 Byte) Giessen Friedhof 134.jpg (102083 Byte) Giessen Friedhof 130.jpg (111010 Byte)
Kindergräber, u.a. das zweite von links 
für Gertrud Hammerschlag (1912-1917) 
Grabstein für Therese Reiss geb. Spier
 (1849-1926) und Louis Reiss (1880-1930) 
Grabreihen aus den 
1920er/1930er-Jahren 
     
Giessen Friedhof 137.jpg (102867 Byte) Giessen Friedhof 123.jpg (108370 Byte) Giessen Friedhof 124.jpg (110932 Byte)
  Teilansicht Teilansicht  Neuere Gräber (1999/2006) 
     
Giessen Friedhof 125.jpg (107920 Byte) Giessen Friedhof 126.jpg (108671 Byte) Giessen Friedhof 127.jpg (100856 Byte)
Neue Gräber, unter ihnen die Gräber 
des Ehepaares Altaras (siehe rechts)  
Grabsteine für Prof. Dr.med. Jakob Altaras (1918-2001), Gründer und Vorsitzender 
der Jüdischen Gemeinde Gießen seit 1978-2001 und seine Frau Dr. phil. h.c. Thea Altaras
 geb. Fuhrmann
(1924-2004), Altaras "baute und leitete die jüdische Gemeinde Giessen";
 Verfasserin der Bücher "Synagogen in Hessen nach 1945" 
    
   
Giessen Friedhof 140.jpg (94454 Byte) Giessen Friedhof 133.jpg (108094 Byte) Giessen Friedhof 141.jpg (103771 Byte)
Neuere Gräber
 
  Giessen Friedhof 142.jpg (95016 Byte)  
   Segnende Hände, Davidstern und 
Abkürzung für "Hier ruht..."
 
       
Giessen Friedhof 118.jpg (103205 Byte) Giessen Friedhof 111.jpg (86558 Byte) Giessen Friedhof 110.jpg (95181 Byte)
Gedenksäule / Denkmal "1942 - 1982. Zum Gedenken an die jüdischen Mitbürger, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 
deportiert und ermordet wurden. Universitätsstadt Giessen" 
 
  Giessen Friedhof 112.jpg (55012 Byte)  

    
    
Erinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte  

November 2004Friedhofsführung durch die Kunsthistorikerin und Stadtführerin Dagmar Klein   
Giessen GA 25112004.jpg (245393 Byte)Artikel im "Gießener Anzeiger" vom 25. November 2004: "Hinter jedem Namen die Geschichte eines Menschen
Führung 'Die jüdischen Gräber auf dem Neuen Friedhof in Gießen' - Schicksale während der Zeit des Nationalsozialismus..."
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Links und Literatur

Links:

Website der Stadt Gießen  
Zur Seite über die Synagoge in Gießen (interner Link) 

Quellen:  

Hinweis auf online einsehbare Familienregister der jüdischen Gemeinde Gießen   
In der Website des Hessischen Hauptstaatsarchivs (innerhalb Arcinsys Hessen) sind die erhaltenen Familienregister aus hessischen jüdischen Gemeinden einsehbar: 
Link zur Übersicht (nach Ortsalphabet) https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/llist?nodeid=g186590&page=1&reload=true&sorting=41              
Zu Gießen sind vorhanden (auf der jeweiligen Unterseite zur Einsichtnahme weiter über "Digitalisate anzeigen"):    
HHStAW 365,829   Geburtsregister der Juden von Gießen - Wieseck   1776 - 1816 - Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelischen Pfarrei Wieseck, zusammengestellt 1943  https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5135969    
HHStAW 365,368   Geburts-, Trau- und Sterberegister der Juden von Gießen  1788 - 1837, enthält Verzeichnis der Geburten, Trauungen und Sterbefälle, nach 1934 zusammengestellt auf Grundlage von Akten des Stadtarchivs Gießen durch Josef Marx, Kantor und Lehrer in Gießen von 1891 bis 1934  https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v289937        
HHStAW 365,370   Gräberverzeichnis des jüdischen Friedhofs am Nahrungsberg in Gießen, zusammengestellt auf Grundlage des Memorbuches und der Sterbeurkunden durch Josef Marx, Kantor und Lehrer in Gießen, Laufzeit 1836 - 1908, enthält Gräberverzeichnis und Alphabetisches Register der Verstorbenen mit Angabe der Grabnummer   https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2573921                     
HHStAW 365,369   Gemeindebuch der jüdischen Gemeinde Gießen mit Angaben zu Trauungen, Sterbefällen, Schulinspektionen und Religionsprüfungen  1903 - 1911  https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1030578     

Literatur:  

Paul Arnsberg: Jüdische Gemeinden in Hessen. Bd. I S. 254-262. 
Giessen Lit 240.jpg (123600 Byte)Hanno Müller: Juden in Gießen 1788-1942. Hrsg. vom Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Stadtarchiv Gießen. Gießen 2012. 
852 Seiten.  Weitere Informationen zu diesem Buch in der Website des Autors Hanno Müller.  

  
    

                   
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Stand: 09. Mai 2016